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   BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 566/91   

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BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 566/91 (https://dejure.org/1992,1841)
BAG, Entscheidung vom 23.09.1992 - 4 AZR 566/91 (https://dejure.org/1992,1841)
BAG, Entscheidung vom 23. September 1992 - 4 AZR 566/91 (https://dejure.org/1992,1841)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifvereinbarung für die beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) beschäftigten arbeitnehmerähnlichen Personen - Anspruch auf Ausgleichszahlungen bei einer Verminderung der Tätigkeit um mehr als 50 % - Gleichstellung der dauerhaften Verminderung der Tätigkeit mit der ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Honoraranspruch eines arbeitnehmerähnlichen Redakteurs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 1008 (Ls.)
  • BB 1993, 76
  • afp 1993, 597
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 566/91
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 566/91
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 566/91
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76

    Tarifverträge - Rundfunk - Kinderzuschlag - Kinderzuschlagsordnung - Höhe des

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 566/91
    Daher ist nach den Besonderheiten des vorliegenden Falles von einer Feststellungsklage eine prozeßwirtschaftlich sinnvolle Entscheidung zu erwarten (vgl. Senatsurteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG Urteil vom 27. November 1986 - 8 AZR 163/84 - AP Nr. 13 zu § 50 BAT).
  • BAG, 27.11.1986 - 8 AZR 163/84

    Urlaub: Sonderurlaub eines türkischen Lehrers zur Ableitung des Wehrdienstes in

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 566/91
    Daher ist nach den Besonderheiten des vorliegenden Falles von einer Feststellungsklage eine prozeßwirtschaftlich sinnvolle Entscheidung zu erwarten (vgl. Senatsurteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG Urteil vom 27. November 1986 - 8 AZR 163/84 - AP Nr. 13 zu § 50 BAT).
  • BAG, 14.02.1979 - 5 AZR 490/77

    Klage - Feststellung eines Arbeitsverhältnisses - Einzelne Arbeitsbedingungen

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 566/91
    Der Statusantrag des Klägers konnte nicht unter die Bedingung gestellt werden, daß der Kläger auch mit seinem Feststellungsantrag hinsichtlich des Entgelts durchdringen werde (vgl. BAG Urteil vom 14. Februar 1979 - 5 AZR 490/77 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 314/98

    Annahmeverzug - arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkanstalt

    Dem steht die Entscheidung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 23. September 1992 (- 4 AZR 566/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 21) nicht entgegen.
  • LAG Berlin, 24.05.2005 - 3 Sa 2534/04

    Versetzung zum Stellenpool; Beteiligung des Personalrats; Feststellungsinteresse

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die Rechtsunwirksamkeit einer vom Arbeitgeber angeordneten Versetzungsmaßnahme im Rahmen einer Feststellungsklage zur Entscheidung gestellt werden (vgl. etwa BAG 1 AZR 658/97 vom 10.03.1998, NZA 98, 1242; BAG 1 AZR 47/95 vom 30. August 1995; NZA 96, 440; BAG 4 AZR 566/91 vom 23.09.1992; BAG 4 AZR 267/59 vom 20.01.1960, AP Nr. 8 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 353/99

    Tarifvorrang bei Annahmeverzug

    Der bloße Fortbestand des Arbeitsverhältnisses sichert dem Mitarbeiter bei fehlendem Arbeitsanfall keine Vergütungsansprüche, so daß es einer ausdrücklichen Regelung bedurft hätte, wenn die Tarifvertragsparteien dem Arbeitnehmer bei dieser Sachlage für die Dauer der Kündigungsfrist Entgeltansprüche hätten sichern wollen (vgl. insoweit BAG 16. März 1999 - 9 AZR 314/98 - AP BGB § 615 Nr. 84; 23. September 1992 - 4 AZR 566/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 21 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 17).
  • BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 264/92

    Arbeitszeitverkürzung durch Freischichten

    Eine Leistungsklage auf Gewährung der dem Kläger bereits zustehenden Freischichten würde den Streit nicht erschöpfen, da der Antrag auch in die Zukunft gerichtet ist (vgl. Senatsurteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 566/91 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu I der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 12.04.1995 - 2 Sa 1859/94

    Anspruch auf Freischichten nach dem Bundesmanteltarifvertrag für die Mitarbeiter

    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen mit berücksichtigt werden muß, weil nur daraus - und nicht aus den einzelnen Tarifnormen - auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und so nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhanges der Sinn und Zweck der Tarif normen zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 23.09.1992 - 4 AZR 566/91 - unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).
  • LAG Niedersachsen, 23.02.1993 - 13 Sa 1499/92

    Anspruch auf Sterbegeld aus einem Manteltarifvertrag; Verpflichtung zur

    Weiterhin abzustellen ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang und den Sinn und Zweck der Tarifnorm (z.B. BAG AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAG vom 23.09.1992, 4 AZR 566/91 ).
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